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Orden und Ehrenzeichen an Ausländer und an Niederländer mit Wohnsitz im Ausland
Persönliche Verdienste und Leistungen mit besonderem Wert für die Gesellschaft stärker ins Blickfeld zu rücken - das ist das wichtigste Ziel der Erneuerung und 'Vergesellschaftung' des niederländischen Ordenswesens. Statt der bisher üblichen Automatismen sollen künftig langjährige, besondere Verdienste um das Gemeinwesen im Mittelpunkt stehen. Diese Neuerungen gelten auch für die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen an Ausländer und an Niederländer mit Wohnsitz im Ausland.

Es gibt zwei niederländische Zivilorden: den Orden vom Niederländischen Löwen und den Orden von Oranien-Nassau. Großmeisterin beider Orden ist Ihre Majestät die Königin, die unter der Verantwortung des zuständigen Ministers die Ernennungen vornimmt. Der höchste zivile Verdienstorden in den Niederlanden ist der Orden vom Niederländischen Löwen; er hat drei Klassen: Ritter Großkreuz, Kommandeur und Ritter. Dieser Orden kann an Personen mit sehr außergewöhnli-chen Verdiensten um das Gemeinwesen verliehen werden. In vielen Fällen geht es um Leistungen oder Anstrengungen aufgrund besonderer Talente, die nicht in erster Linie dazu gedacht waren, die gesellschaftliche Entwicklung zu fördern, dies im Ergebnis aber sehr wohl tun. Zu denken ist hier an Wissenschaftler, Sportler, Unternehmer oder Künstler, die eine herausragende Leistung vollbracht haben.

Für die Auszeichnung in einer der sechs Klassen des Ordens von Oranien-Nassau - Ritter Großkreuz, Großoffizier, Kommandeur, Offizier, Ritter und Mitglied - kommen Personen in Frage, die geraume Zeit zum Wohle der Gesellschaft gewirkt oder anderen auf irgendeine Weise geholfen haben. Sie können in ihrem Beruf oder im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit, z.B. auf sozialem Gebiet, eine ungewöhn-liche Leistung vollbracht oder Tätigkeiten verrichtet haben, die von hohem gesellschaftlichem Wert sind.

Das Kapitel für die Zivilorden, ein unabhängiges Kollegium, begutachtet jede einzelne Auszeich-nungsanregung anhand der Kriterien, die in den Statuten des Ordens vom Niederländischen Löwen und des Ordens von Oranien-Nassau festgelegt sind, und gibt eine weit-gehend maßgebliche Empfehlung ab. Die Vorschriften dieses neuen Systems werden auch bei der Auszeichnung von Ausländern und von Niederländern im Ausland angewandt. Anders als früher und anders, als es in einigen Ländern üblich ist, bestimmt sich die Klasse der Auszeichnung nicht nach der gesellschaftlichen Stellung, sondern nach den besonderen persönlichen Verdiensten. Darüber hinaus kann die Verleihung einer königlichen Auszeichnung in ganz bestimmten Fällen aus Gründen des Staatsinteresses gerechtfertigt sein. Im folgenden werden für verschiedene Kategorien von Ordenskandidaten das Verfahren und die inhaltlichen Voraussetzungen der Verleihung beschrieben.

Verfahren

Anregungen für die Auszeichnung von Ausländern und von im Ausland lebenden Niederländern sind an den Minister für auswärtige Angelegenheiten, im Ausland an die niederländische Botschaft, zu richten. Das Kapitel für die Zivilorden prüft sämtliche Anregungen. Diese müssen sorgfältig begründet, gut erläutert und rechtzeitig eingereicht werden. Sodann erteilt das Kapitel eine wohlerwogene und weitgehend maßgebliche Empfehlung zu der Frage, ob und, wenn ja, in welcher Klasse eine Auszeichnung verliehen werden soll. Die letzte Entscheidung über den Vorschlag trifft dann der zuständige Minister. Vorschläge für Auszeichnungen bei Staats-besuchen prüft das Kapitel zwar nicht inhaltlich, wohl aber daraufhin, ob das Erfordernis der Gegenseitigkeit erfüllt ist. Bei einer positiven Entscheidung wird die Auszeichnung durch königlichen Erlaß verliehen.

Niederländer im Ausland

Niederländer - auch niederländische Diplomaten - mit Wohnsitz im Ausland können für außergewöhnliche oder besondere Verdienste um das Gemeinwesen ausgezeichnet werden. Soll die Auszeichnung wegen beruflicher Leistungen erfolgen, so müssen die Verdienste über die charaktervolle und vorbildliche Aufgabenerfüllung hinausgehen. Die vorgeschlagene Person muß in jedem Falle mehr geleistet haben, als man aufgrund der geltenden Anforderungen von ihr erwarten kann.

Ausländer allgemein

Ausländer in den Niederlanden (Diplomaten und Militärattachés inbegriffen) kommen für eine Auszeichnung in Betracht, wenn sie sich in besonderer Weise - direkt oder indirekt - um die niederländische Gesellschaft verdient gemacht haben. In welcher Klasse die Auszeichnung verliehen wird, richtet sich nach den allgemein geltenden Normen, wie sie in den Ordensstatuten niedergelegt sind. Auch nicht in den Niederlanden lebende Ausländer können für besondere Verdienste um die niederländische Gesellschaft mit einer königlichen Auszeichnung geehrt werden. Diese Verdienste müssen über das hinausgehen, was aufgrund ihrer Funktion oder Position von ihnen erwartet werden kann.

Eine besondere Kategorie bilden in diesem Zusammenhang die Honorarkonsuln. Sie üben ihre Tätigkeit für die niederländische Regierung aus, unbesoldet und neben ihrer regulären Hauptbeschäftigung. Ganz im Geiste der eingangs erwähnten Reform können Honorarkonsuln nach mehrjährigem Dienst - als Anhalt gelten mindestens zehn Jahre - eine Auszeichnung erhalten. Außerdem müssen sie durch eine herausragende Ausübung ihres Amtes hervorgetreten sein. Persönliche Verdienste sind ausschlaggebend für die Klasse der Auszeichnung. Selbstverständ-lich kann eine Auszeichnung auch für anderweitige besondere Verdienste verliehen werden. Die Auswahl des Ordens und der Ordensklasse ist Maßarbeit, denn kein Fall ist wie der andere. Art, Dauer und Wirkung der Aktivitäten werden in jedem Einzelfall beurteilt und abgewogen.

Ausländische Botschafter

Die protokollarische Verleihung von Auszeichnungen an ausländische Diplomaten beschränkt sich auf Botschafter, die am Hofe Ihrer Majestät der Königin akkreditiert sind, in den Niederlanden wohnen und hier mindestens drei Jahre lang ihr Amt ausgeübt haben. Solche Auszeichnungen werden ausschließlich auf der Grundlage der Gegenseitigkeit verliehen. Damit wird das symbolische Element ihrer Tätigkeit im Rahmen der bilateralen Beziehungen zum Ausdruck gebracht.

Staatsbesuchen

Bei Staatsbesuchen, die im diplomatischen Verkehr eine starke symbolische Funktion und Bedeutung haben, können Auszeichnungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und unter Beachtung der international anerkannten Klassifikation verliehen werden. Auch hier wird in jedem Einzelfall bestimmt, welche Auszeichnung in welcher Klasse in Frage kommt.

 

Kapitel I der Statuten des Ordens vom Niederländischen Löwen und des Ordens von Oranien-Nassau
Verleihungskriterien

Artikel 1

  1. Der Orden vom Niederländischen Löwen dient der Auszeichnung von Personen mit besonderen, sehr außergewöhnlichen Verdiensten um die Gesellschaft.
     
  2. Verdienste im Sinne des Absatzes 1 liegen vor, wenn:
    1. jemand eine Verantwortung getragen oder eine Fähigkeit bewiesen hat, die erheblich das Maß übersteigen, das die Gesellschaft von ihm erwarten durfte;
    2. jemand in ausgezeichneter Weise Tätigkeiten verrichtet hat, die der Gesellschaft in sehr hohem Maße zugute kommen, insbesondere wenn deren gesellschaftliche Anerkennung nicht auf andere Weise zum Ausdruck gekommen ist, oder
    3. jemand allein oder zusammen mit anderen eine besonders herausragende Leistung vollbracht hat.

Artikel 2

  1. Der Orden von Oranien-Nassau dient der Auszeichnung von Personen mit besonderen Verdiensten um die Gesellschaft.
     
  2. Verdienste im Sinne des Absatzes 1 liegen vor, wenn:
    1. jemand sich geraume Zeit zum Wohle der Gesellschaft eingesetzt oder anderen geholfen;
    2. jemand eine oder mehrere ungewöhnliche Leistungen vollbracht oder Tätigkeiten verrichtet hat, die für die Gesellschaft einen besonderen Wert haben.
       
  3. Bei der Feststellung der besonderen Verdienste nach Absatz 2 kann berücksichtigt werden, daß jemand geraume Zeit Tätigkeiten in einer Weise verrichtet hat, die ihn von anderen unterscheidet und die von einer charaktervollen und vorbildlichen Pflichterfüllung zeugt.