| Persönliche Verdienste und Leistungen mit besonderem Wert
für die Gesellschaft stärker ins Blickfeld zu rücken - das ist das wichtigste Ziel der
Erneuerung und 'Vergesellschaftung' des niederländischen Ordenswesens. Statt der bisher
üblichen Automatismen sollen künftig langjährige, besondere Verdienste um das
Gemeinwesen im Mittelpunkt stehen. Diese Neuerungen gelten auch für die Verleihung von
Orden und Ehrenzeichen an Ausländer und an Niederländer mit Wohnsitz im Ausland. Es
gibt zwei niederländische Zivilorden: den Orden vom Niederländischen Löwen und den
Orden von Oranien-Nassau. Großmeisterin beider Orden ist Ihre Majestät die Königin, die
unter der Verantwortung des zuständigen Ministers die Ernennungen vornimmt. Der höchste
zivile Verdienstorden in den Niederlanden ist der Orden vom Niederländischen Löwen; er
hat drei Klassen: Ritter Großkreuz, Kommandeur und Ritter. Dieser Orden kann an Personen
mit sehr außergewöhnli-chen Verdiensten um das Gemeinwesen verliehen werden. In vielen
Fällen geht es um Leistungen oder Anstrengungen aufgrund besonderer Talente, die nicht in
erster Linie dazu gedacht waren, die gesellschaftliche Entwicklung zu fördern, dies im
Ergebnis aber sehr wohl tun. Zu denken ist hier an Wissenschaftler, Sportler, Unternehmer
oder Künstler, die eine herausragende Leistung vollbracht haben.
Für die Auszeichnung in einer der sechs Klassen des Ordens von Oranien-Nassau - Ritter
Großkreuz, Großoffizier, Kommandeur, Offizier, Ritter und Mitglied - kommen Personen in
Frage, die geraume Zeit zum Wohle der Gesellschaft gewirkt oder anderen auf irgendeine
Weise geholfen haben. Sie können in ihrem Beruf oder im Rahmen einer ehrenamtlichen
Tätigkeit, z.B. auf sozialem Gebiet, eine ungewöhn-liche Leistung vollbracht oder
Tätigkeiten verrichtet haben, die von hohem gesellschaftlichem Wert sind.
Das Kapitel für die Zivilorden, ein unabhängiges Kollegium, begutachtet jede einzelne
Auszeich-nungsanregung anhand der Kriterien, die in den Statuten des Ordens vom
Niederländischen Löwen und des Ordens von Oranien-Nassau festgelegt sind, und gibt eine
weit-gehend maßgebliche Empfehlung ab. Die Vorschriften dieses neuen Systems werden auch
bei der Auszeichnung von Ausländern und von Niederländern im Ausland angewandt. Anders
als früher und anders, als es in einigen Ländern üblich ist, bestimmt sich die Klasse
der Auszeichnung nicht nach der gesellschaftlichen Stellung, sondern nach den besonderen
persönlichen Verdiensten. Darüber hinaus kann die Verleihung einer königlichen
Auszeichnung in ganz bestimmten Fällen aus Gründen des Staatsinteresses gerechtfertigt
sein. Im folgenden werden für verschiedene Kategorien von Ordenskandidaten das Verfahren
und die inhaltlichen Voraussetzungen der Verleihung beschrieben.
Verfahren
Anregungen für die Auszeichnung von Ausländern und von im Ausland lebenden
Niederländern sind an den Minister für auswärtige Angelegenheiten, im Ausland an die
niederländische Botschaft, zu richten. Das Kapitel für die Zivilorden prüft sämtliche
Anregungen. Diese müssen sorgfältig begründet, gut erläutert und rechtzeitig
eingereicht werden. Sodann erteilt das Kapitel eine wohlerwogene und weitgehend
maßgebliche Empfehlung zu der Frage, ob und, wenn ja, in welcher Klasse eine Auszeichnung
verliehen werden soll. Die letzte Entscheidung über den Vorschlag trifft dann der
zuständige Minister. Vorschläge für Auszeichnungen bei Staats-besuchen prüft das
Kapitel zwar nicht inhaltlich, wohl aber daraufhin, ob das Erfordernis der Gegenseitigkeit
erfüllt ist. Bei einer positiven Entscheidung wird die Auszeichnung durch königlichen
Erlaß verliehen.
Niederländer im Ausland
Niederländer - auch niederländische Diplomaten - mit Wohnsitz im Ausland können für
außergewöhnliche oder besondere Verdienste um das Gemeinwesen ausgezeichnet werden. Soll
die Auszeichnung wegen beruflicher Leistungen erfolgen, so müssen die Verdienste über
die charaktervolle und vorbildliche Aufgabenerfüllung hinausgehen. Die vorgeschlagene
Person muß in jedem Falle mehr geleistet haben, als man aufgrund der geltenden
Anforderungen von ihr erwarten kann.
Ausländer allgemein
Ausländer in den Niederlanden (Diplomaten und Militärattachés inbegriffen) kommen
für eine Auszeichnung in Betracht, wenn sie sich in besonderer Weise - direkt oder
indirekt - um die niederländische Gesellschaft verdient gemacht haben. In welcher Klasse
die Auszeichnung verliehen wird, richtet sich nach den allgemein geltenden Normen, wie sie
in den Ordensstatuten niedergelegt sind. Auch nicht in den Niederlanden lebende Ausländer
können für besondere Verdienste um die niederländische Gesellschaft mit einer
königlichen Auszeichnung geehrt werden. Diese Verdienste müssen über das hinausgehen,
was aufgrund ihrer Funktion oder Position von ihnen erwartet werden kann.
Eine besondere Kategorie bilden in diesem Zusammenhang die Honorarkonsuln. Sie üben
ihre Tätigkeit für die niederländische Regierung aus, unbesoldet und neben ihrer
regulären Hauptbeschäftigung. Ganz im Geiste der eingangs erwähnten Reform können
Honorarkonsuln nach mehrjährigem Dienst - als Anhalt gelten mindestens zehn Jahre - eine
Auszeichnung erhalten. Außerdem müssen sie durch eine herausragende Ausübung ihres
Amtes hervorgetreten sein. Persönliche Verdienste sind ausschlaggebend für die Klasse
der Auszeichnung. Selbstverständ-lich kann eine Auszeichnung auch für anderweitige
besondere Verdienste verliehen werden. Die Auswahl des Ordens und der Ordensklasse ist
Maßarbeit, denn kein Fall ist wie der andere. Art, Dauer und Wirkung der Aktivitäten
werden in jedem Einzelfall beurteilt und abgewogen.
Ausländische Botschafter
Die protokollarische Verleihung von Auszeichnungen an ausländische Diplomaten
beschränkt sich auf Botschafter, die am Hofe Ihrer Majestät der Königin akkreditiert
sind, in den Niederlanden wohnen und hier mindestens drei Jahre lang ihr Amt ausgeübt
haben. Solche Auszeichnungen werden ausschließlich auf der Grundlage der Gegenseitigkeit
verliehen. Damit wird das symbolische Element ihrer Tätigkeit im Rahmen der bilateralen
Beziehungen zum Ausdruck gebracht.
Staatsbesuchen
Bei Staatsbesuchen, die im diplomatischen Verkehr eine starke symbolische Funktion und
Bedeutung haben, können Auszeichnungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und unter
Beachtung der international anerkannten Klassifikation verliehen werden. Auch hier wird in
jedem Einzelfall bestimmt, welche Auszeichnung in welcher Klasse in Frage kommt.
Kapitel I der Statuten des Ordens vom Niederländischen Löwen und des Ordens
von Oranien-Nassau
Verleihungskriterien
Artikel 1
- Der Orden vom Niederländischen Löwen dient der Auszeichnung von Personen mit
besonderen, sehr außergewöhnlichen Verdiensten um die Gesellschaft.
- Verdienste im Sinne des Absatzes 1 liegen vor, wenn:
- jemand eine Verantwortung getragen oder eine Fähigkeit bewiesen hat, die
erheblich das Maß übersteigen, das die Gesellschaft von ihm erwarten durfte;
- jemand in ausgezeichneter Weise Tätigkeiten verrichtet hat, die der
Gesellschaft in sehr hohem Maße zugute kommen, insbesondere wenn deren gesellschaftliche
Anerkennung nicht auf andere Weise zum Ausdruck gekommen ist, oder
- jemand allein oder zusammen mit anderen eine besonders herausragende Leistung
vollbracht hat.
Artikel 2
- Der Orden von Oranien-Nassau dient der Auszeichnung von Personen mit besonderen
Verdiensten um die Gesellschaft.
- Verdienste im Sinne des Absatzes 1 liegen vor, wenn:
- jemand sich geraume Zeit zum Wohle der Gesellschaft eingesetzt oder anderen
geholfen;
- jemand eine oder mehrere ungewöhnliche Leistungen vollbracht oder Tätigkeiten
verrichtet hat, die für die Gesellschaft einen besonderen Wert haben.
- Bei der Feststellung der besonderen Verdienste nach Absatz 2 kann berücksichtigt
werden, daß jemand geraume Zeit Tätigkeiten in einer Weise verrichtet hat, die ihn von
anderen unterscheidet und die von einer charaktervollen und vorbildlichen
Pflichterfüllung zeugt.
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